Elternvertretung

Schulelternbeirat (SEB)

Die Mitglieder des Schulelternbeirates (SEB) vertreten die Elternschaft der Schule. Sie sind das Bindeglied zwischen einerseits den Eltern der Schüler/innen und andererseits der Schulleitung und dem Lehrerkollegium. Gibt es Probleme, die nicht mit Hilfe des Klassenlehrers und/oder Klassenelternsprechers gelöst werden können, so wenden Sie sich bitte an den Schulelternbeirat. 

Der aktuelle Schulelternbeirat der Grundschule Ediger-Eller für die Schuljahr 2024/2025 und 2025/2026:

SEB-Mitglieder: Sonja Friderichs (Ediger-Eller), Martina Servaty (Mesenich), Maike Baltes (Ediger-Eller)

Schulelternsprecherin: Sonja Friderichs
Stellvertreterin: Martina Servaty

Aufgabenbereich des Schulelternbeirates:

Der Schulelternbeirat wählt einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer.
Der Vorsitzende des Schulelternbeirates gehört dem Schulausschuss und dem Schulträgerausschuss an. 
Finden Versammlungen der genannten Gremien statt, so ist auch unser Schulelternbeirat dort vertreten.
Der Schulelternbeirat hat beratende Funktion. Er wirkt bei der Förderung und Gestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit mit und bringt Anregungen und Vorschläge seinerseits ein. 

Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung vor:

Anhören bedeutet, dass der SEB um Abgabe einer Stellungnahme gebeten wird, die bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen ist. Möglich ist auch das mündliche Erörtern der Angelegenheit. Eine Pflicht der Schulleitung, dem Votum des SEB zu folgen besteht nicht.

Das Benehmen stellt eine qualifizierte Form der Anhörung dar. Hier soll gezielt auf eine Einigung hingearbeitet werden. Die Schulleitung muss sich intensiv mit den Argumenten auseinandersetzen. Eine Pflicht, dem Votum des SEB zu folgen, besteht gleichwohl nicht.

Zustimmung bedeutet, dass die Schulleitung nicht ohne Einverständnis des SEB entscheiden darf. Sowohl SEB als auch Schulleitung können bei mangelnder Zustimmung die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen, die dann bindend ist.